Dokumente im Trauerfall Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden können, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.       Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen: Der Arzt der den Totenschein ausstellt, benötigt eines dieser Dokumente zur Identifikation des Verstorbenen. Auch wenn nicht alle Standesämter die Vorlage verlangen, sollten Sie darauf vorbereitet sein.      Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten sich nach der ärztlichen Gebührenverordnung richten.      Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vor- handen sein, genügen die Vorlagen der Urkunden, die den Personenstand des Verstor- benen nachweisen: - bei Ledigen: Geburtsurkunde, - bei Verheirateten: Heiratsurkunde, - bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, - bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die entsprechende Urkunde vorzulegen.      Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld bereits abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen.      Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung. Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegeld nach Vorlage des Mitgliedbuches. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde gestrichen.      Rentennummer, diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis.      Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.      Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.      Letztwillige Verfügung, falls ein Krematorium gewünscht wird. Nahestehende Angehörige dürfen für den Verstorbenen die Bestattung bestimmen. Sind diese nicht vorhanden, kann eine Feuerbestattung nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene diese selbst bestimmt hat.
Mitglied im Bestatterverband Rheinland-Pfalz
Bestattungsinstitut Paul Schmitt in Faid - Ihr zuverlässiger Partner für Beerdigungen, Überführungen, im Trauerfall Bestattungsinstitut Paul Schmitt in Faid - Ihr zuverlässiger Partner für Beerdigungen, Überführungen, im Trauerfall Bestattungsinstitut Paul Schmitt in Faid - Ihr zuverlässiger Partner für Beerdigungen, Überführungen, im Trauerfall
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Paul Schmitt
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  Dokumente im Trauerfall Im Trauerfall werden wichtige Doku- mente benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden können, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.  
    Personalausweis oder Reisepass des     Verstorbenen: Der Arzt der den Totenschein ausstellt, be- nötigt eines dieser Dokumente zur Identifika tion des Verstorbenen. Auch wenn nicht alle Standesämter die Vorlage verlangen, sollten Sie darauf vorbereitet sein.      Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht über- nehmen. Sie sollten sich nach der ärztlichen Gebührenverordnung richten.      Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügen die Vorlagen der Ur- kunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen: - bei Ledigen: Geburtsurkunde, - bei Verheirateten: Heiratsurkunde, - bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil   mit Rechtskraftvermerk, - bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des   Ehepartners. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die entsprechende Urkunde vorzulegen.      Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstor- benen im Vorfeld bereits abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen.      Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld-, Lebens-,      Kranken- und Unfallversicherung. Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegeld nach Vorlage des Mit- gliedbuches. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde gestrichen.      Rentennummer, diese befindet sich auf dem Rentenbescheid      bzw. auf dem Rentenausweis.      Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden      oder reserviert ist.      Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das      Amtsgericht oder den Notar.      Letztwillige Verfügung, falls ein Krematorium gewünscht      wird. Nahestehende Angehörige dürfen für den Verstorbenen      die Bestattung bestimmen. Sind diese nicht vorhanden, kann      eine Feuerbestattung nur durchgeführt werden, wenn der Ver-      storbene diese selbst bestimmt hat.
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