Mitglied im Bestatterverband Rheinland-Pfalz
Dokumente im
Trauerfall
Im Trauerfall werden wichtige Doku-
mente benötigt, die bereits im Vorfeld
zusammengestellt werden können,
um eine zeitaufwendige Suche vor
einer Beerdigung zu vermeiden.
Personalausweis oder Reisepass des
Verstorbenen:
Der Arzt der den Totenschein ausstellt, be-
nötigt eines dieser Dokumente zur Identifika
tion des Verstorbenen. Auch wenn nicht alle
Standesämter die Vorlage verlangen, sollten
Sie darauf vorbereitet sein.
Todesbescheinigung vom Arzt:
Die Gebühren für diese Leistung müssen von
den Angehörigen getragen werden, da die
Krankenkassen die Kosten hierfür nicht über-
nehmen. Sie sollten sich nach der ärztlichen
Gebührenverordnung richten.
Personenstandsurkunden:
Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen.
Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügen die Vorlagen der Ur-
kunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde,
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
mit Rechtskraftvermerk,
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des
Ehepartners.
Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist die entsprechende
Urkunde vorzulegen.
Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstor-
benen im Vorfeld bereits abgeschlossen wurde, um mit einem
Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche
des Verstorbenen zu besprechen.
Versicherungsunterlagen zu Sterbegeld-, Lebens-,
Kranken- und Unfallversicherung.
Einige Gewerkschaften zahlen Sterbegeld nach Vorlage des Mit-
gliedbuches. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen
wurde gestrichen.
Rentennummer, diese befindet sich auf dem Rentenbescheid
bzw. auf dem Rentenausweis.
Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden
oder reserviert ist.
Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das
Amtsgericht oder den Notar.
Letztwillige Verfügung, falls ein Krematorium gewünscht
wird. Nahestehende Angehörige dürfen für den Verstorbenen
die Bestattung bestimmen. Sind diese nicht vorhanden, kann
eine Feuerbestattung nur durchgeführt werden, wenn der Ver-
storbene diese selbst bestimmt hat.
Bestattungsinstitut
Paul Schmitt